Angebot
Für Einzelpersonen oder Eheleute besteht die Möglichkeit, ihre Erbfolge und weitere Wünsche für die Zeit nach ihrem Tod in einem Testament festzuhalten. Gerade in nicht ganz einfachen Konstellationen ist die juristische Expertise unabdingbar und sorgt für Sicherheit.
Erbverträge müssen notariell beurkundet werden. Sie ermöglichen es auch nicht verheirateten Paaren bindende gemeinsame letztwillige Verfügungen zu errichten. Auch Eltern können mit ihren Kindern einen Erbvertrag schließen, um die Verhältnisse nach dem Tode zu regeln und so spätere Streitigkeiten zu vermeiden.