Angebot
Die Vorsorgevollmacht dient der Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung. Darin legen Sie fest, wer für Sie als Bevollmächtigte/r umfassend handeln soll, wenn Sie selbst es nicht mehr können sollten.
In der Patientenverfügung bestimmen Sie weiter, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen und Ihr Bevollmächtigter für Sie durchsetzen soll.
Sollte die Vorsorgevollmacht im Einzelfall durch eine Gesetzesänderung nicht mehr ausreichen, können Sie bestimmen, dass Ihr Bevollmächtigter in diesem Fall vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll.