Angebot
Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien beraten wir als Notare beide Vertragsparteien neutral und entwerfen einen Vertrag, der Risiken für beide Seiten ausschließt. So können wir Ihnen und Ihrem Verhandlungspartner einen fairen Ablauf des Geschäfts garantieren.
Für die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten können Sie auf uns zählen. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung wissen wir genau, wie die Schenkung rechtssicher gestaltet werden muss.
In aller Regel benötigen Sie für die Finanzierung Ihrer Immobilie eine Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen wird. Dies verlangt der Kreditgeber regelmäßig zur Absicherung des Darlehens.
Dingliche Rechte im Grundbuch haben das Ziel, zugunsten einer Person oder eines Grundstücks vereinbarte Rechte grundbuchrechtlich abzusichern. Wir bieten Ihnen sowohl die rechtssichere Eintragung als auch die Löschung dieser Rechte.
Wir stehen Ihnen rechtlich zur Seite bei der Begründung von Wohnungs- und/oder Teileigentum, Erstellung der Teilungserklärung und allen anderen Fragen des WEG.
Ob Mietverträge, Mieterhöhung und -minderung, Kündigung oder Räumungsklage: Wir beraten Sie immer mit dem Ziel einer nachhaltigen und durchsetzbaren Lösung.