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Ein Scheidungsantrag muss von einem der beiden Ehegatten über einen Rechtsanwalt bei dem Familiengericht gestellt werden.
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt für den Ehegatten - Diese Ansprüche müssen jeweils genau berechnet werden.
Das Sorgerecht umfasst u. a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheits- und die Vermögenssorge. Sollte das Kindeswohl durch einen Sorgeberechtigten gefährdet sein, kann das Sorgerecht auf den anderen Elternteil allein übertragen werden.
Als Umgangsrecht bezeichnet man den gegenseitigen Anspruch auf Kontakt zwischen Eltern und ihrem Kind. Das Umgangsrecht regelt die Besuchszeiten der Kinder mit dem Elternteil, bei dem sie nicht ihren ständigen Aufenthalt haben.