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Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss notariell beurkundet werden. Der Notar wird danach die Eintragung der neu gegründeten Gesellschaft in das Handelsregister veranlassen.
Beschließen die Gesellschafter einer GmbH, das Stammkapital der Gesellschaft zu erhöhen oder herabzusetzen, muss der Beschluss über die Kapitalerhöhung oder -herabsetzung notariell beurkundet und von dem Notar bei dem Handelsregister angemeldet werden. Dasselbe gilt für einen Wechsel von Gesellschaftern oder Geschäftsführern sowie bei einer Sitzverlegung.
Soll eine GmbH aufgelöst werden, sind dafür drei Schritte erforderlich: Die Auflösung durch einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss, die von dem Notar anzumeldende Liquidation und schließlich die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.